Empfehlungen für den Kanton Freiburg
GAV Empfehlung
Berufsbildungsfond
Löhne 2025
Der AGVS - Sektion Freiburg empfiehlt, die Löhne um 0.8% entsprechend dem Konsumentenpreisindex von Ende September zu erhöhen.
Es wird empfohlen, die folgenden Mindestlöhne einzuhalten:
- Kategorie A: CHF 4'780.00
Mechatroniker/-in mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis (EFZ / 4 Jahre), in der Lage, selbständig zu arbeiten
- Kategorie B: CHF 4'425.00
Fachmann/-frau mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis (EFZ / 3 Jahre), in der Lage, selbständig zu arbeiten
- Kategorie C: CHF 4'105.00
Assistent/-in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA / 2 Jahre)
- Kategorie D: CHF 3'500.00
Arbeitnehmer ohne Fähigkeitsausweis, Ausführung einfacher Arbeiten unter Anleitung.
Die Mitarbeitenden haben Anrecht auf einen 13. Monatslohn, welcher 100% des Monatslohnes entspricht. Der Betrag des 13. Monatslohns kann in einmal Ende Jahr oder in zwei Teilzahlungen ausbezahlt werden, wobei die zweite Teilzahlung spätestens Ende Jahr erfolgt.
Erhöhung der Lehrlingslöhne ab dem Schuljahr 2023/24
Es wird empfohlen, die Lehrlingslöhne wie folgt zu erhöhen:
- Automobil-Assistent/-in EBA
1. Jahr: CHF 450.00 → CHF 550.00
2. Jahr: CHF 650.00 → CHF 700.00
- Automobil-Fachmann/-frau EFZ
1. Jahr: CHF 450.00 → CHF 600.00
2. Jahr: CHF 650.00 → CHF 800.00
3. Jahr: CHF 900.00 → CHF 1'000.00
- Automobil-Mechatroniker/-in EFZ
1. Jahr: CHF 450.00 → CHF 650.00
2. Jahr: CHF 650.00 → CHF 850.00
3. Jahr: CHF 1’000.00 → CHF 1'100.00
4. Jahr: CHF 1’200.00 → CHF 1'400.00
Die Richtlöhne für Lehrlinge im Automobilbereich ab dem Schuljahr 2023/24 wurden von der Berufsbildungskommission genehmigt.
- Lernende, die die Zusatzausbildung vom Mechaniker zum Mechatroniker absolvieren:
1. Jahr : CHF 1'600.00
2. Jahr : CHF 1'800.00