Empfehlungen für den Kanton Freiburg

GAV Empfehlung

Berufsbildungsfond

Löhne 2026
Die UPSA – Sektion Freiburg empfiehlt keine systematische Lohnerhöhung. Sie überlässt es jedem Einzelnen, die Vergütung nach eigenem Ermessen anzupassen. Zur Information: Der Verbraucherpreisindex lag Ende Oktober 2025 bei 0,3 %.

 Es wird empfohlen, die folgenden Mindestlöhne einzuhalten: 

  • Kategorie A: CHF 4'780.00
    Mechatroniker/-in mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis (EFZ / 4 Jahre), in der Lage, selbständig zu arbeiten
     
  • Kategorie B: CHF 4'425.00
    Fachmann/-frau mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis (EFZ / 3 Jahre), in der Lage, selbständig zu arbeiten
     
  • Kategorie C: CHF 4'105.00
    Assistent/-in mit eidgenössischem Berufsattest (EBA / 2 Jahre)
     
  • Kategorie D: CHF 3'500.00
    Arbeitnehmer ohne Fähigkeitsausweis, Ausführung einfacher Arbeiten unter Anleitung.

 Die Mitarbeitenden haben Anrecht auf einen 13. Monatslohn, welcher 100% des Monatslohnes entspricht. Der Betrag des 13. Monatslohns kann in einmal Ende Jahr oder in zwei Teilzahlungen ausbezahlt werden, wobei die zweite Teilzahlung spätestens Ende Jahr erfolgt.

Richtwerte für die Löhne von Lernenden (ab dem Schuljahr 2023/2024

Automobil-Assistent/-in EBA
1. Jahr:  CHF      550.00 
2. Jahr:   CHF     700.00

Automobil-Fachmann/-frau EFZ
1. Jahr: CHF      600.00
2. Jahr: CHF      800.00
3. Jahr: CHF  1'000.00

Automobil-Mechatroniker/-in EFZ
1. Jahr:  CHF     650.00
2. Jahr:  CHF     850.00
3. Jahr: CHF  1'100.00
4. Jahr: CHF  1'400.00

 Die Richtlöhne für Lehrlinge im Automobilbereich ab dem Schuljahr 2023/24 wurden von der Berufsbildungskommission genehmigt. 

Lernende, die die Zusatzausbildung vom Mechaniker zum Mechatroniker absolvieren:
1. Jahr : CHF 1'600.00
2. Jahr : CHF 1'800.00