Relative Marktmacht

Per 1. Januar 2022 wird die Stellung der Garagisten gegenüber den Herstellern/Importeuren bei der Verhandlung von Verträgen gestärkt. Die Missbrauchsaufsicht im Kartellgesetz wird nämlich auf sog. «relativ marktmächtige» Unternehmen ausgeweitet. Neu können auch Verhaltensweisen auf Missbräuchlichkeit hin überprüft werden, die von Unternehmen (Hersteller/Importeur) ausgehen, die zwar nicht als marktbeherrschend qualifiziert werden, aber immerhin relativ marktmächtig sind, weil andere Unternehmen (Garagisten) von ihnen abhängig sind. Eine Übersicht über die Folgen für die Garagisten finden Sie in unserem Factsheet.

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