Informationen zu Abgasmessung und Abgaswartung

Die Abgasnormen werden immer strenger. Dadurch gewinnt das Thema Abgasemissionen auf politischer und gesellschaftlicher Ebene an Bedeutung. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die Abgasemissionen zu überwachen - und dadurch die Autofahrer für die Umwelt zu sensibilisieren. 
Zur Überwachung der Abgasemissionen kommen folgende drei Instrumente zum Einsatz:

1.    Kontinuierliche Überwachung der Motor- und Abgaselektronik im Fahrbetrieb durch die On-Board-Diagnose (OBD)
2.    Messung der Abgasemissionen im Rahmen der MFK oder bei Kontrollen durch die Polizei
3.    Regelmässige Abgaswartung an Fahrzeugen ohne anerkannte On-Board-Diagnose (OBD)


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Wo und wann wird die Anzahl Partikel gemessen?

Seit 1.1.2023 wird die Anzahl Partikel an in der Schweiz zugelassenen Strassenfahrzeugen mit Dieselmotor und vorgeschriebenem Partikelfilter gemessen. Diese Überprüfung findet auf den amtlichen Prüfstellen im Rahmen der MFK oder durch die Polizei in Form von mobilen Kontrollen statt. Partikelfilter kommen vor allem in Personenwagen und Lieferwagen ab Emissionsnorm Euro 5b (ca. ab dem Jahr 2013) sowie bei Lastwagen und Bussen ab Emissionsnorm Euro VI (ca. ab dem Jahr 2014) vor.


Wie wird die Anzahl Dieselpartikel gemessen?

Die Anzahl Partikel wird mit Hilfe einer Messsonde am Auspuffende gemessen. Bei Personenwagen und Lieferwagen erfolgt die Messung bei einer Drehzahl von 2000 Umdrehungen pro Minute. Bei allen anderen Strassenfahrzeugen wird im oberen Leerlauf ohne Last (Abregeldrehzahl) des Motors gemessen. Für die Messung sollte der Motor betriebswarm sein.
Die maximal erlaubte Anzahl Partikel beträgt 250'000 pro Kubikzentimeter. Wird nur bei unterer Leerlaufdrehzahl gemessen, beträgt der Grenzwert 100'000 Partikel/cm3.
Bei defektem oder fehlendem Partikelfilter liegt die Anzahl Partikel bei mehreren Millionen Partikel pro cm3.


Wann besteht eine Pflicht zur Abgaswartung beim Garagisten?

Seit 1. Januar 2013 ist für neuere Fahrzeuge mit On-Board-Diagnose-System (OBD) keine Abgaswartung mehr notwendig. Der Entscheid wird mit der erhöhten Zuverlässigkeit moderner Fahrzeuge und der eingebauten OBD begründet. Ergänzend zur OBD führen die amtlichen Prüfstellen im Rahmen der periodischen Fahrzeugprüfungen (MFK) Messungen der Abgasemissionen durch. Zusätzlich verfügt die Polizei über mobile Messgeräte.


Gelten die Vorgaben für die Abgaswartung auch in Liechtenstein?

In Liechtenstein gilt seit 1. Februar 2013 dieselbe Regelung betreffend Abgaswartung wie in der Schweiz.


Keine Abgaswartungspflicht bei folgenden Fahrzeugen

An folgenden Motorwagen muss generell keine Abgaswartung durchgeführt werden:
 
  • Motorwagen mit Fremdzündungsmotor und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h sowie schwere Motorwagen mit Fremdzündungsmotor;
  • landwirtschaftliche Arbeitskarren;
  • vor dem 1. Januar 1976 erstmals zugelassene Motorwagen;
  • Fahrzeuge von Haltern, die diplomatische oder konsularische Vorrechte geniessen