Was ist bei der Benutzung zu beachten?

Händler- und Wechselschilder

Was ist bei der Benutzung zu beachten?

17. Juni 2021 agvs-upsa.ch – Als Hilfestellung zu den häufigsten Fragen rund um Händler- und Wechselschilder hat der AGVS-Rechtsdienst zwei Factsheets erstellt. Das müssen Sie wissen.

20210618_haendlerschilder_text.jpg
Quelle: Istock

cst. Auf diesen Moment hat das Autogewerbe sehnlichst gewartet: Am 1. Juli 2021 tritt die Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Strassen (Astra) und dem deutschen Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Bmvi) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Fahrzeuge mit schweizerischem Händlerschild auf deutschem Staatsgebiet verkehren. Die Arbeit des Autogewerbes in den Grenzregionen wird damit massiv erleichtert, werden doch beispielsweise Probefahrten im jeweils anderen Land möglich und Fahrzeuge mit U-Nummern müssen keine Umwege mehr in Kauf nehmen.

Obwohl es nun für Schweizer Garagisten mit U-Nummern klar ist, dass Fahrten in Deutschland erlaubt sind, tauchen im Zusammenhang mit der Benutzung von Händler- und Wechselschildern im In- und Ausland immer wieder Fragen auf. Beispielsweise: Darf ich ein Händlerschild ausserhalb der Schweiz und Deutschland benützen? Benötige ich trotz Händlerschild eine Autobahnvignette? Darf ein Händlerschild an einem auf ein Wechselschild eingelöstes Fahrzeug angebracht werden? Der AGVS-Rechtsdienst hat für AGVS-Mitglieder zwei Factsheets erstellt, die als Hilfestellung zu den häufigsten Fragen dienen sollen. 

Hier finden Sie die Factsheets und hilfreiche Informationen zum Thema Händler- und Wechselschilder.

Wenn Sie eine auf Ihre individuellen Bedürfnisse angepasste persönliche Beratung wünschen, können Sie sich übrigens als AGVS-Mitglied für eine kostenlose Erstberatung an den AGVS-Rechtsdienst (rechtsdienst@agvs-upsa.ch) wenden.
Feld für switchen des Galerietyps
Bildergalerie

Kommentar hinzufügen

9 + 3 =
Lösen Sie diese einfache mathematische Aufgabe und geben das Ergebnis ein. z.B. Geben Sie für 1+3 eine 4 ein.

Kommentare