Verfahren gegen VW wird eingestellt

Dieselthematik

Verfahren gegen VW wird eingestellt

9. November 2021 agvs-upsa.ch – Das sogenannte «Dieselgate» von Volkswagen dürfte in der Schweiz keine strafrechtlichen Konsequenzen haben. Die Bundesanwaltschaft will das Strafverfahren gegen Volkswagen und den Importeur Amag einstellen.
 
Quelle: VW

sco. «Aufgrund der bisherigen (...) Ermittlungsarbeiten ist die Bundesanwaltschaft zum vorläufigen Schluss gekommen, dass aus strafrechtlicher Sicht keine ausreichende Grundlage für den Erlass eines Strafbefehls oder für eine Anklageerhebung besteht», bestätigte die Behörde am Dienstag einen entsprechenden Bericht von Radio SRF.
 
Die Bundesanwaltschaft hatte das Strafverfahren gegen VW und die Schweizer Generalimporteurin Amag im Dezember 2016 eröffnet. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, teils von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben und somit zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175’000 Käufer und Leasingnehmer geschädigt zu haben. Bei VW wurden millionenfach Diesel-Fahrzeuge so manipuliert, dass diese bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoss aufwiesen, im normalen Gebrauch dann aber deutlich höhere Emissionen verursachten als auf dem Prüfstand.
 
Ein 2017 gestelltes Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in Braunschweig sei nicht beantwortet worden, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Von Importeurin Amag seien umfangreiche Datensätze geprüft und ein früherer Unternehmensvertreter vernommen worden. Offensichtlich ohne Resultat.
 
Noch ist die Einstellung des Verfahrens nicht definitiv. Bis zum 30. November können die Betroffenen Akteneinsicht verlangen und zusätzliche Beweisanträge stellen. Dann entscheidet die Bundesanwaltschaft definitiv.

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