Bundesrat verabschiedet Botschaft für Weiterentwicklung

Nationalstrassennetz

Bundesrat verabschiedet Botschaft für Weiterentwicklung

22. Februar 2023 agvs-upsa.ch – Bis 2030 sollen auf dem Nationalstrassennetz Erweiterungsprojekte im Umfang von rund 11,6 Milliarden Franken in Angriff genommen werden. Damit will der Bundesrat den Verkehrsfluss auf den Nationalstrassen verbessern. 


Bild: Astra

srh/pd. An seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft an das Parlament verabschiedet. Diese enthält auch den Zahlungsrahmen von rund 8,8 Milliarden Franken für Unterhalt, Betrieb und Anpassungen auf den bestehenden Nationalstrassen für die Zeit von 2024-2027. Damit will der Bundesrat die Verfügbarkeit und die Sicherheit der Nationalstrassen weiter erhöhen und einen Beitrag zur besseren Verträglichkeit des Strassenverkehrs leisten. Zudem wird gewährleistet, dass für Tunnel, Brücken und Beläge in den nötigen Werterhalt investiert werden kann.

Die Nationalstrassen leisten einen wichtigen Beitrag zur verkehrlichen Erschliessung der Schweiz. Sie entlasten das nachgelagerte Strassennetz der Kantone, Städte und Gemeinden und schaffen damit Raum, um den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr zu ermöglichen und die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Laut den Verkehrsprognosen des Bundes werden bis 2040 rund 453 Kilometer, etwa 20 Prozent des schweizerischen Nationalstrassennetzes, regelmässig überlastet sein, falls keine Gegenmassnahmen getroffen werden. Auf fast 170 Kilometern wird es täglich während zwei bis vier Stunden Staus oder stockenden Verkehr geben. Die grossen Städte und Agglomerationen sind von den Engpässen am stärksten betroffen. Primär wird den drohenden Kapazitätsengpässen mit einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur begegnet. Dazu gehören neben gesamtverkehrlichen Optimierungen insbesondere die Realisierung von zusätzlichen Geschwindigkeitsharmonisierungs- und Gefahrenwarnanlagen (GHGW), Tropfenzählersysteme an den Anschlüssen und lokale Pannenstreifenumnutzungen. Auch bereits erfolgte Anpassungen der Verkehrsregeln wie zum Beispiel die Erlaubnis, an Kolonnen rechts vorbeizufahren oder das Reisverschlussprinzips im Vorfeld eines Fahrstreifenabbaus gehören dazu. Mit der Revision des Strassenverkehrsgesetzes werden die Potentiale des Automatisierten Fahrens zügig erschlossen. Trotz dieser Massnahmen sind auf den am stärksten belasteten Abschnitten gezielte Kapazitätserweiterungen notwendig, um die Funktionsfähigkeit des Nationalstrassennetzes aufrecht zu erhalten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das Strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) entwickelt. Es wird laufend fortgeschrieben und in der Regel alle vier Jahre dem Parlament vorgelegt.

Der Bundesrat beantragt nun dem Parlament die Freigabe des Zahlungsrahmens für Betrieb und Unterhalt sowie den Verpflichtungskredit für die Projekte des Ausbauschrittes 2023.

Erweiterungsprojekte zur Entlastung der Städte und Agglomerationen
An seiner Sitzung vom 22. Februar 2023 hat der Bundesrat das aktuelle STEP Nationalstrassen zuhanden des Parlaments verabschiedet. Es enthält Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 34,147 Milliarden Franken. In dieser Summe enthalten sind Projekte im Umfang von 5,8 Milliarden Franken, welche das Parlament in den vorangegangenen STEP bereits verbindlich beschlossen hat. Im Rahmen des Realisierungshorizontes 2030 sollen Projekte in Höhe von rund 11,6 Milliarden Franken in Angriff genommen werden. Die Projekte mit Realisierungshorizont 2030 befinden sich vor allem in städtischen Agglomerationen. Sie lösen Probleme dort, wo der Handlungsdruck am grössten ist, und leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufwertung der Siedlungsgebiete.

Ausbauschritt 2023
Die am dringendst benötigten und am weitesten fortgeschrittenen Erweiterungsprojekte werden jeweils einem Ausbauschritt zugeordnet. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, fünf Projekte aus dem Realisierungshorizont 2030 dem Ausbauschritt 2023 zuzuweisen und definitiv zu beschliessen. Diese fünf Vorhaben mit einem Gesamtumfang von rund 4 Milliarden Franken werden voraussichtlich in den nächsten vier Jahren baureif sein:
A1 Wankdorf BE – Schönbühl BE
A1 Schönbühl BE – Kirchberg BE
A1 Rosenbergtunnel in St. Gallen,
A2 Rheintunnel in Basel
A4 Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen

Für die Realisierung dieser Projekte beantragt der Bundesrat dem Parlament einen Verpflichtungskredit von 4,002 Milliarden Franken brutto (Kostenstand 2020, exkl. MWST und Teuerung). Hinzu kommen 52 Millionen Franken für den Trassenabtausch des Bahnprojekts Brüttenertunnel zwischen Bahn und Strasse (Glatttalautobahn) und 300 Millionen für die Planung der übrigen Erweiterungsprojekte.

Wert des bestehenden Netzes erhalten - Zahlungsrahmen
Um eine gute Nationalstrasseninfrastruktur zu gewährleisten, muss laufend in Betrieb, Unterhalt und Anpassungen investiert werden. Dazu gehört zum Beispiel, die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen zu harmonisieren und zu modernisieren, Verkehrsmanagement-Anlagen, Schwerverkehrskontrollzentren und Lastwagen-Abstellplätze einzurichten. Zudem müssen der Winterdienst sichergestellt, Böschungen und Mittelstreifen gepflegt sowie Entwässerungsleitungen und Rastplätze gereinigt werden. Das Geld dient ausserdem dazu, Massnahmen zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit und zum Schutz der Umwelt weiterzuführen. Daraus ergibt sich ein Finanzbedarf von rund 2,2 Milliarden Franken pro Jahr, was für den Zeitraum von 2024–2027 rund 8,8 Milliarden Franken ausmacht. Der Löwenanteil entfällt mit rund 1,1 Milliarden Franken pro Jahr auf die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen. Die Anpassung der Anlagen an die aktuellen rechtlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien erfordert bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen) im Umfang von rund 570 Millionen Franken pro Jahr. Die verbleibenden rund 450 Millionen Franken pro Jahr entfallen auf den Betrieblichen Unterhalt.

Bereinigung der Netzfertigstellungsprojekte
Das Nationalstrassennetz wurde in seinen Grundzügen 1960 im Bundesbeschluss über die Nationalstrassen (Netzbeschluss) definiert. Bis zur Netzvollendung fehlen heute noch knapp 40 Kilometer. Die Anforderungen an die Trassierung und die Ausgestaltung der Nationalstrassen haben sich seit der ursprünglichen Planung in den 1960er-Jahren stark verändert. Der Bundesbeschluss sah vor, die N1 und die N3 mitten in der Stadt Zürich miteinander zu verbinden, das so genannte «Zürcher Ypsilon». Dieser Ansatz ist nicht mehr zeitgemäss. Die Strecke soll entsprechend aus dem Netzbeschluss gestrichen werden.
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