Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Internet auf www.agvs-upsa.ch oder per Anmeldeformular.
Aufnahmebedingungen
Allfällige Aufnahmebedingungen entnehmen Sie der Kursausschreibung.
Anmeldebestätigung / Einladung
Der Eingang der Anmeldung wird unter Vorbehalt der Durchführung (nachfolgende Ziffer) des Kurses bestätigt. Zirka 1 Monat vor Kursbeginn erhält der Teilnehmer die Einladung mit den Detailinformationen.
Datenschutz / Einwilligung Datenverwendung
Der AGVS respektiert die Privatsphäre seiner Nutzer sowie die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und zu AGVS eigenen Informations- und Werbezwecken (bis auf Widerruf) genutzt werden dürfen. Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit Newslettern) ist gewährleistet. Ohne Zustimmung des Nutzers werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der mit dem Kurs im Zusammenhang stehenden Experten / Referenten. Davon ausgenommen sind gesetzliche Vorschriften sowie richterliche Anordnungen und Entscheide.
Korrespondenz
Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten geben Sie dem AGVS die Erlaubnis, mit Ihnen über den gebuchten Kurs / Lehrgang zu kommunizieren und Sie über passende Angebote zu informieren. Zusätzlich erteilen Sie ausdrücklich die Erlaubnis, dass Ihre Angaben im Rahmen einer Teilnehmerliste (welche an die anderen Kursteilnehmer abgegeben wird) verwendet werden.
Durchführung
Das Seminar / Der Lehrgang wird nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Diese ist vom jeweiligen Seminar / Lehrgang abhängig, Sie werden frühzeitig über die Durchführung informiert. Der AGVS ist berechtigt, Kurse abzusagen bzw. Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Muss ein Kurs infolge Unterbelegung annulliert werden, versucht die Geschäftsstelle den Kurs an einem anderen Datum neu auszuschreiben. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen rechtzeitig benachrichtigt. Ist ein Kurs überbelegt, wird eine Warteliste geführt. Wird ein zusätzlicher Kurs zum selben Thema organisiert, wird der Teilnehmer benachrichtigt.
Kurszeiten
Die Kurse / Lehrgänge werden zu den ausgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Die Präsenz der Teilnehmer wird erwartet und kontrolliert.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für die Kursgebühren ist fristgerecht oder spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn des Kurses / Lehrgangs zu begleichen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Der AGVS behält sich vor, den Teilnehmer bis zur Bezahlung nicht zum Kursbesuch zuzulassen.
Kosten
Die im Kursangebot ausgeschriebenen Preise sind, falls nicht anders vermerkt, pro Kursteilnehmer (exklusiv 7,7 % MwSt.). Es werden keine Rabatte gewährt. Bei einem Lehrgang werden die Kursgebühren semesterweise in Rechnung gestellt.
Lernkontrollen / Teilnahmebescheinigung
Nach Erfüllung der entsprechenden Vorgaben stellt der AGVS, je nach Kurs oder Lehrgang, die entsprechenden Bestätigungen / Nachweise aus. Wiederholungen von Lernkontrollen / Prüfungen sind kostenpflichtig.
Rücktrittsbedingungen Tagesseminare und Basisseminar
Ein Nichterscheinen am Kurs / Lehrgang muss der Geschäftsstelle spätestens zehn Arbeitstage vor der Kursdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Abmeldungen werden zu 80% der Kursgebühr verrechnet, unentschuldigtes Fernbleiben zu 100 %. Können schwerwiegende Gründe (z.B. ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall) für die Kursabmeldung geltend gemacht werden, kann die Geschäftsstelle eine Reduktion gewähren. Annullierungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
Rücktrittsbedingungen / Abbruch Lehrgang
Bei Fernbleiben (ohne Information) oder Abbruch eines angebrochenen Semesters werden keine Semesterkosten rückerstattet. Der Austritt kann nur semesterweise erfolgen. Bei einer Gesuchstellung um vorzeitigen Ab- oder Unterbruch der Weiterbildung (spätestens 30 Tage vor Beginn des neuen Semesters) wird das bevorstehende Semester nicht verrechnet. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Bei Härtefällen wird einzeln entschieden, wenn eine finanzielle- oder eine krankheitsbedingte Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Über die jeweiligen Massnahmen entscheidet die Schulleitung.
Ausfall von Lektionen, Nichtteilnahme
Ausgefallene Lektionen, welche vom AGVS zu verantworten sind, werden grundsätzlich nachgeholt . Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer sind ausgeschlossen. Kann der Kursteilnehmer nicht an einer Lektion oder einem Kurs teilnehmen, für die nicht der AGVS verantwortlich ist, so hat er weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Unterrichts und dergleichen.
Adressänderungen
Adressänderungen sind dem AGVS umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, wird jede Verantwortung und Haftung abgelehnt.
Geistiges Eigentum
Die Kursunterlagen sind geistiges Eigentum des AGVS oder ihrer Vertragspartner und dürfen vom Teilnehmer nur zum persönlichen Zweck seiner Weiterbildung genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, sämtliche Kursunterlagen mittels Kopien (Hardcopy und elektronische Scans) weiterzuverbreiten. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise für das Erteilen von Unterricht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung des AGVS.
Hausordnung
Die Hausordnung und das Parkreglement sind zu beachten und einzuhalten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone stumm- oder auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.
Ausschluss
Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld nicht bezahlen, können vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in diesem Fall geschuldet. Weitergehende Ansprüche des AGVS für Schadenersatz etc. sind vorbehalten.
Versicherung
Der AGVS und die von ihm beauftragten Personen haften nicht für Schäden (Sach-, Vermögens- oder Körperschäden), welche in Zusammenhang mit den durch sie organisierten Kurse, ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Absicht, zu Stande gekommen sind. Insbesondere haftet der AGVS nicht für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer. Der Abschluss einer Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Kursteilnehmer.
Bern, August 2019
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Die Anmeldung erfolgt schriftlich per Internet auf www.agvs-upsa.ch oder per Anmeldeformular.
Aufnahmebedingungen
Allfällige Aufnahmebedingungen entnehmen Sie der Kursausschreibung.
Anmeldebestätigung / Einladung
Der Eingang der Anmeldung wird unter Vorbehalt der Durchführung (nachfolgende Ziffer) des Kurses bestätigt. Zirka 1 Monat vor Kursbeginn erhält der Teilnehmer die Einladung mit den Detailinformationen.
Datenschutz / Einwilligung Datenverwendung
Der AGVS respektiert die Privatsphäre seiner Nutzer sowie die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes. Der Nutzer willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gespeichert und zu AGVS eigenen Informations- und Werbezwecken (bis auf Widerruf) genutzt werden dürfen. Die sichere Speicherung personenbezogener Daten (z.B. im Zusammenhang mit Newslettern) ist gewährleistet. Ohne Zustimmung des Nutzers werden keine persönlichen Nutzerangaben an Dritte weitergegeben mit Ausnahme der mit dem Kurs im Zusammenhang stehenden Experten / Referenten. Davon ausgenommen sind gesetzliche Vorschriften sowie richterliche Anordnungen und Entscheide.
Korrespondenz
Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten geben Sie dem AGVS die Erlaubnis, mit Ihnen über den gebuchten Kurs / Lehrgang zu kommunizieren und Sie über passende Angebote zu informieren. Zusätzlich erteilen Sie ausdrücklich die Erlaubnis, dass Ihre Angaben im Rahmen einer Teilnehmerliste (welche an die anderen Kursteilnehmer abgegeben wird) verwendet werden.
Durchführung
Das Seminar / Der Lehrgang wird nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Diese ist vom jeweiligen Seminar / Lehrgang abhängig, Sie werden frühzeitig über die Durchführung informiert. Der AGVS ist berechtigt, Kurse abzusagen bzw. Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Muss ein Kurs infolge Unterbelegung annulliert werden, versucht die Geschäftsstelle den Kurs an einem anderen Datum neu auszuschreiben. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen rechtzeitig benachrichtigt. Ist ein Kurs überbelegt, wird eine Warteliste geführt. Wird ein zusätzlicher Kurs zum selben Thema organisiert, wird der Teilnehmer benachrichtigt.
Kurszeiten
Die Kurse / Lehrgänge werden zu den ausgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Die Präsenz der Teilnehmer wird erwartet und kontrolliert.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für die Kursgebühren ist fristgerecht oder spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn des Kurses / Lehrgangs zu begleichen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Der AGVS behält sich vor, den Teilnehmer bis zur Bezahlung nicht zum Kursbesuch zuzulassen.
Kosten
Die im Kursangebot ausgeschriebenen Preise sind, falls nicht anders vermerkt, pro Kursteilnehmer (exklusiv 7,7 % MwSt.). Es werden keine Rabatte gewährt. Bei einem Lehrgang werden die Kursgebühren semesterweise in Rechnung gestellt.
Lernkontrollen / Teilnahmebescheinigung
Nach Erfüllung der entsprechenden Vorgaben stellt der AGVS, je nach Kurs oder Lehrgang, die entsprechenden Bestätigungen / Nachweise aus. Wiederholungen von Lernkontrollen / Prüfungen sind kostenpflichtig.
Rücktrittsbedingungen Tagesseminare und Basisseminar
Ein Nichterscheinen am Kurs / Lehrgang muss der Geschäftsstelle spätestens zehn Arbeitstage vor der Kursdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Später eingehende Abmeldungen werden zu 80% der Kursgebühr verrechnet, unentschuldigtes Fernbleiben zu 100 %. Können schwerwiegende Gründe (z.B. ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall) für die Kursabmeldung geltend gemacht werden, kann die Geschäftsstelle eine Reduktion gewähren. Annullierungen werden nur schriftlich entgegengenommen.
Rücktrittsbedingungen / Abbruch Lehrgang
Bei Fernbleiben (ohne Information) oder Abbruch eines angebrochenen Semesters werden keine Semesterkosten rückerstattet. Der Austritt kann nur semesterweise erfolgen. Bei einer Gesuchstellung um vorzeitigen Ab- oder Unterbruch der Weiterbildung (spätestens 30 Tage vor Beginn des neuen Semesters) wird das bevorstehende Semester nicht verrechnet. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Bei Härtefällen wird einzeln entschieden, wenn eine finanzielle- oder eine krankheitsbedingte Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Über die jeweiligen Massnahmen entscheidet die Schulleitung.
Ausfall von Lektionen, Nichtteilnahme
Ausgefallene Lektionen, welche vom AGVS zu verantworten sind, werden grundsätzlich nachgeholt . Weitergehende Ansprüche der Kursteilnehmer sind ausgeschlossen. Kann der Kursteilnehmer nicht an einer Lektion oder einem Kurs teilnehmen, für die nicht der AGVS verantwortlich ist, so hat er weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Unterrichts und dergleichen.
Adressänderungen
Adressänderungen sind dem AGVS umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, wird jede Verantwortung und Haftung abgelehnt.
Geistiges Eigentum
Die Kursunterlagen sind geistiges Eigentum des AGVS oder ihrer Vertragspartner und dürfen vom Teilnehmer nur zum persönlichen Zweck seiner Weiterbildung genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, sämtliche Kursunterlagen mittels Kopien (Hardcopy und elektronische Scans) weiterzuverbreiten. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise für das Erteilen von Unterricht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung des AGVS.
Hausordnung
Die Hausordnung und das Parkreglement sind zu beachten und einzuhalten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone stumm- oder auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.
Ausschluss
Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld nicht bezahlen, können vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in diesem Fall geschuldet. Weitergehende Ansprüche des AGVS für Schadenersatz etc. sind vorbehalten.
Versicherung
Der AGVS und die von ihm beauftragten Personen haften nicht für Schäden (Sach-, Vermögens- oder Körperschäden), welche in Zusammenhang mit den durch sie organisierten Kurse, ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Absicht, zu Stande gekommen sind. Insbesondere haftet der AGVS nicht für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmer. Der Abschluss einer Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Kursteilnehmer.
Bern, August 2019
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